Die übrigen Vorwürfe der Tätlichkeiten, aber auch die zu einem Freispruch geführten Vorwürfe der Nötigung, der mehrfachen Drohung sowie der Urkundenfälschung, ebenso die Einstellungen hinsichtlich der Vorwürfe der einfachen Körperverletzung mangels örtlicher Zuständigkeit sowie der mehrfachen Beschimpfung mangels Strafantrags, stehen in einem sehr engen sowie direkten Zusammenhang mit den Sexualdelikten sowie der häuslichen Gewalt, bezüglich derer eine Verurteilung erfolgt ist. Die damit im Zusammenhang stehenden Untersuchungshandlung wie die Einvernahme von C._____ erscheinen zur Abklärung der familiären Verhältnisse überdies ohnehin als notwendig.