Überdies verfügt er im Kosovo über eine Liegenschaft mit einem Wert von Fr. 30'000.00 (UA act. 91; VA act. 1165). Er ist mit der Kultur und den Gepflogenheiten vertraut und verfügt über die notwendigen Sprachkenntnisse. Er hat drei Brüder sowie zwei Schwester, wovon ein Bruder in Deutschland und die Übrigen im Kosovo leben (UA act. 87). Mithin leben im Kosovo nahe Bezugspersonen, die ihn unterstützen könnten. Die Resozialisierungschancen des Beschuldigten erscheinen mit zumutbaren Anstrengungen intakt. Überdies hat er als Zukunftsplan im Untersuchungsverfahren noch selber ausgeführt, dass er mit 65 Jahren in den Kosovo möchte (UA act. 92).