sowie Nichttragens des Sicherheitsgurts zu einer Gefängnisstrafe von 14 Tagen sowie einer Busse von Fr. 760.00, mit Strafbefehl des Bezirksamts Aarau vom 5. Mai 2004 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie Fahrens ohne Versicherungsschutz zu einer Gefängnisstrafe von 75 Tagen sowie einer Busse von Fr. 1'000.00 und mit Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau vom 7. März 2007 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung des Vortritts zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt.