Hilfestellungen samt Deutschkurs (vgl. Protokoll, S. 36) durch die IV waren offenbar nicht erfolgreich. Gemäss Gefährlichkeitsgutachten sei nunmehr von einer paranoiden Schizophrenie, episodisch mit stabilem Residuum auszugehen, wobei allerdings während der Phase zwischen 2019 und 2022 der Beschuldigte selber keinen Hinweis auf eine Symptomatik gebe, die eine paranoide Schizophrenie kontinuierlich oder episodisch im Sinne eines schizophrenen Schubes rechtfertige. Der Beschuldigte erhalte seit langem Lexotanil.