Mithin konnte er sich von der Sozialhilfe nur lösen, weil er Ergänzungsleistungen zu seiner Invalidenrente erhalten hatte. Der Beschuldigte erhielt die IV-Rente nicht in erster Linie wegen Rückenproblemen – wie teilweise aus seinen Aussagen geschlossen werden könnte –, sondern wegen einer paranoiden Schizophrenie (vgl. IV-Akten). Er erhielt verschiedene Unterstützungen zur Wiedereingliederung, wovon der Beschuldigte verschiedene Gelegenheiten nicht wahrgenommen und sogar eine von ihm gewünschte Stelle, die ihm ermöglicht wurde, schliesslich nicht angetreten hat (UA act. 68). Hilfestellungen samt Deutschkurs (vgl. Protokoll, S. 36) durch die IV waren offenbar nicht erfolgreich.