Der Beschuldigte hat eigenen Angaben zufolge keine Ausbildung abgeschlossen. Er habe als Dachdecker gearbeitet [Hilfsdachdecker vom 8. März 1993 bis 30. November 1997, MIKA-Akten]. Während einer Übergangsphase war er auf Sozialhilfe angewiesen. Er bezieht seit 1. April 2000 eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen. Aufgrund der Ergänzungsleistungen konnte die Sozialhilfe eingestellt werden, weshalb er auch die bezogene Sozialhilfe zurückzahlen konnte (vgl. MIKA-Akten). Mithin konnte er sich von der Sozialhilfe nur lösen, weil er Ergänzungsleistungen zu seiner Invalidenrente erhalten hatte.