9.2. Der Beschuldigte ist kosovarischer Staatsangehöriger. Er hat mit den Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen zwei Katalogtaten für eine obligatorische Landesverweisung gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB begangen. Er ist somit grundsätzlich für die Dauer von 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz zu verweisen.