Er hat den Tatbeweis erbracht, dass ihn bedingte Geldstrafen sowie deren drohende Widerrufe nicht kümmern und auch als Abschreckung gänzlich ungeeignet sind. Es hat gesamthaft eine massive Steigerung hin zu Verbrechen sowie eine Ausdehnung der deliktischen Tätigkeit zu Delikten gegen die sexuelle Integrität stattgefunden. Angesichts der Vorstrafen, des unbeirrten Weiterdelinquierens während laufender Probezeit und insbesondere der Vielzahl von Delikten über Jahre hinweg bestehen ganz erhebliche Bedenken an seiner Legalbewährung.