Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft. Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 14. März 2019 wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 3'000.00 und mit Strafbefehl des Untersuchungsamts Altstätten vom 29. September 2022 wegen Fahrens ohne Berechtigung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 700.00 verurteilt. Diese Vorstrafen sind straferhöhend zu berücksichtigen, da der Beschuldigte daraus nicht die genügenden Lehren gezogen hat (BGE 136 IV 1 E. 2.6.2).