Vor Vorinstanz behauptete der Beschuldigte, A._____ habe hunderttausende Franken in den Kosovo geschickt, weshalb er das Geld habe kontrollieren wollen (UA act. 1160). Vor Obergericht brachte der Beschuldigte die drei bereits vorstehend erwähnten (nicht im alleinigen Zusammenhang mit den vorgeworfenen Sexualdelikten erwähnten) Gründe für mögliche Falschaussagen von A._____ vor (Zwang zur Heirat, Ablehnung von finanziellen Forderungen und die schlechte Moral von A.___