Die Vorgehensweise war in der Regel vergleichbar, indem sie verbal abgelehnt hat, sich wie durch Wegstossen zu wehren versucht hat und der Beschuldigte sich jeweils mit seinem Körpergewicht auf sie gelegt hat, so dass sie sich nicht hat bewegen können. Zumindest beim letzten vaginalen Geschlechtsverkehr hat er sie zusätzlich an den Haaren gezogen sowie den Mund zugehalten und beim analen Geschlechtsverkehr A._____ nach dem vaginalen Geschlechtsverkehr umgedreht und an den Haaren gezogen. In der Zeit zwischen den erwähnten Vorfällen konnte A._____ keine genauen - 27 -