Beschuldigten genügend Abstand bzw. Sicherheit gewinnen konnte, nachvollziehbar. Insgesamt erscheinen die Aussagen von A._____ im Kern somit als glaubhaft, weshalb gestützt darauf der angeklagte mehrfache vaginale Geschlechtsverkehr – insbesondere die Vorfälle im April oder Mai 2006, 2017 sowie Sommer 2022 – sowie der anale Geschlechtsverkehr gegen den Willen von A._____ erstellt ist. Die Vorgehensweise war in der Regel vergleichbar, indem sie verbal abgelehnt hat, sich wie durch Wegstossen zu wehren versucht hat und der Beschuldigte sich jeweils mit seinem Körpergewicht auf sie gelegt hat, so dass sie sich nicht hat bewegen können.