Es ist ihr sichtlich sehr schwergefallen, die vorgeworfenen Sexualdelikte überhaupt zur Anzeige zu bringen und darüber zu sprechen. Gewisse Unstimmigkeiten – wie bei welchen Vorfällen sie «unten» ganz ausgezogen worden sei oder die Kleider «bloss» verschoben worden seien – sowie ein abnehmender Detaillierungsgrad sind aufgrund des Zeitablaufs erklärbar, teilweise aufgrund der Art der Befragung, der Person des Übersetzers hinsichtlich der Nichtäusserung zum Analverkehr vor Vorinstanz oder gewisser sprachlicher Defizite, die sich zwar bei der Ausdrucksmöglichkeit wie dem Wortschatz oder der Kohärenz, nicht aber – wovon sich das Obergericht anlässlich der