7.3.2.4. An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 14. September 2023 wurde A._____ (VA act. 1149 ff.) ein weiteres Mal – mit Übersetzung – befragt. Sie hat bestätigt, dass der Beschuldigte sie oft vergewaltigt habe, wobei er sich aufgrund seiner Kraft jeweils über ihre Gegenwehrversuche hinweggesetzt habe. Sie hat zwei Vorfälle [2017 sowie Sommer 2022] - 25 -