7.3.2.3. Die Aussagen von A._____ sind vor allem in der Einvernahme vom 9. Februar 2023 teilweise eher knapp ausgefallen. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass es ihr sichtlich schwer gefallen ist, über sexuelle Themen vor Dritten – mitunter aufgrund ihres kulturellen und/oder religiösen Hintergrunds – zu sprechen. Überdies ist zu berücksichtigen, dass diese zwei Einvernahmen ohne Übersetzung, was A._____ denn auch nicht beantragt hatte, erfolgt waren. Denn es hat sich gezeigt, dass A._____ – trotz Schweizer Bürgerrecht – gewisse sprachliche Defizite aufweist.