Anlässlich der Einvernahme vom 9. Februar 2023 (UA act. 772 ff.) wurde A._____ zum zweiten Mal zu den vorgeworfenen Sexualdelikten befragt. Sie bestätigte die drei näher umschriebenen [April oder Mai 2006, 2017 sowie Sommer 2022] sowie die durchgehend auch dazwischen gegen ihren Willen erfolgten Vorfälle von vaginalem Geschlechtsverkehr und die mehr als zehnmal gegen ihren Willen erfolgten Vorfälle von Analverkehr, wobei - 24 - das letzte Mal vor rund zehn Jahren [etwa 2013] gewesen sei. Sie quantifizierte auf Nachfrage die Vorfälle von vaginalem Geschlechtsverkehr zwischen April oder Mai 2006 und 2017 auf etwa alle zwei Monate.