7.3.2.2. Anlässlich der Einvernahme vom 15. Dezember 2022 hat A._____ ausgesagt, es sei nicht einfach. Es sei viele Male passiert; sie könne es nicht genau sagen. Auf Nachfrage erzählte sie, das erste Mal sei im [April oder Mai] 2006 gewesen, als sie in Q._____ gewohnt hätten. Der Beschuldigte sei um drei oder vier Uhr morgens, als sie im Bett geschlafen habe, betrunken nach Hause gekommen. Sie sei damals mit dem zweiten Kind schwanger gewesen, weshalb sie schon wegen verschiedenen Gerüchen habe erbrechen müssen. Er habe ihr einfach das Pyjama ausgezogen. Sie habe mit den Armen versucht, ihn zurückzuhalten, worauf er an ihren Haaren gezogen habe. Er sei dann auf sie gekommen.