Überdies ergibt sich aus dem Schreiben betreffend Bestätigung der Erhöhung der monatlichen Akontozahlungen, dass diese Erhöhung gestützt auf eine telefonische Initiative der F._____ erfolgt ist (UA act. 866). Dies deutet einerseits auf einen vorausgegangenen Kontakt der F._____ mit dem Beschuldigten und/oder auch A._____ hin und andererseits in Kombination mit dem Bezug von Ergänzungsleistungen durch den Beschuldigten (UA act. 89) darauf hin, dass diese Erhöhung der Akontozahlungen im Hinblick auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen erfolgt ist.