6.3. Ob einer (freiwilligen) Bestätigung der Erhöhung der monatlichen Akontozahlungen Urkundencharakter zukommt, kann offen bleiben. Die Staatsanwaltschaft hat es nicht für notwendig erachtet, A._____, die über ihre Anwältin auch eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung einreichen liess, überhaupt dazu zu befragen bzw. befragen zu lassen. A._____ hat vor Vorinstanz, wo sie dazu entsprechend das erste Mal überhaupt befragt wurde, ausgesagt, sie habe seit der Heirat nur zwei- bis dreimal selbst unterschrieben und nachher nicht mehr. Der Beschuldigte habe immer ihre Unterschrift hingeschrieben (VA act. 1153).