Aussagen im Speziellen betreffend eine allfällige Notwehrlage als unglaubhaft. Es wäre bei einem Angriff mit einem Plastikkrug auch eher ungewöhnlich, dass der Angegriffene nicht einmal äusserlich erkennbare Spuren aufweisen würde, sondern einzig die (angebliche) Angreiferin und erst noch über den ganzen Körper verteilt. Im Übrigen kann auf die vorstehenden, allgemeinen Ausführungen zu den Aussagen des Beschuldigten verwiesen werden. Seine Aussagen erweisen sich als weder schlüssig noch nachvollziehbar.