Dabei blieb sie auch vor Obergericht (Protokoll, S. 8 f.). Hinsichtlich der Schmerzen ist auffallend, dass A._____ nach anfänglich keinen erwähnten Schmerzen bzw. der Qualifizierung als «mildesten Schlag aller Zeiten» vor Obergericht neu deswegen sogar mehrere Nächte nicht habe schlafen können. Diese Aggravation ist nicht nachvollziehbar, dürfte aber darin begründet liegen, dass sie diesen Vorfall womöglich mit dem ersten angeklagten Vorfall oder einem anderen verwechselt, was bei Fällen häuslicher Gewalt über Jahre hinweg wenig erstaunt. Im Übrigen kann auf die vorstehenden, allgemeinen Ausführungen zu den Aussagen von A._____ verwiesen werden.