genau, was passiert sei – vom Beschuldigten sicher mit der [flachen] Hand auf den Hinterkopf geschlagen worden. In der Nacht habe sie gespürt, dass sie auch am Bein blaue Flecken gehabt habe. Sie sei nach dem ersten Schlag zu Boden gegangen, um sich zu schützen, worauf er sie ein weiteres Mal geschlagen habe. Ob er sie mit den Füssen getroffen habe, wisse sie nicht (UA act. 727). Es besteht je ein Bild von A._____ mit einem grossen Bluterguss am linken Oberschenkel und wohl Blutergüssen an der linken Wade sowie um die linke Brust (vgl. Bilder, datiert vom 10. Oktober 2022 in: UA act. 656 f., 634). Diesen Vorfall bestätigte sie im Grundsatz auch in den folgenden Einvernahmen.