3.3.4. 3.3.4.1. Zu der angeklagten tätlichen Auseinandersetzung mit A._____ am 9. Oktober 2022 ergibt sich Folgendes: Abzustellen ist auf die Aussagen von A._____, die mit den Bildern der Fotodokumentation der Polizei sowie den Aussagen der Kinder übereinstimmen: