_ liegen könnte, wird dem Beschuldigten in diesem Zusammenhang doch weder vorgeworfen, er habe A._____ getroffen bzw. ihr einen Gegenstand angeworfen (vgl. BGE 117 IV 14 E. 2a/cc) noch sie zu treffen beabsichtigt, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sogar die durch einen Streifschuss zugefügte Verletzung, wenn sie geringfügig ist, Tätlichkeit sein kann (BGE 99 IV 253). Abzustellen ist auf die Aussagen von A._____, die mit einem Bild sowie den Aussagen der Kinder übereinstimmen: