In der zweiten Einvernahme nur gerade eine Woche später hat A._____ ausgesagt, der Beschuldigte habe sie im Rahmen dieser Auseinandersetzung wegen den Fr. 50.00 im Mai 2020 geschlagen. Sie wisse aber nicht mehr genau, was passiert sei. Er habe so fest wie möglich «in» ihren Kopf geschlagen. Er habe mit offenen Händen sowie Fäusten geschlagen. Sie habe ein paar Stunden später im Spiegel gesehen, dass sie schlimm ausgesehen habe. Die Flecken habe sie immer erst 2-3 Tage später bemerkt (zum Ganzen: UA act. 735 f.). Vor Vorinstanz (VA act. 1149 f.) bestätigte A.___