Sie habe um Hilfe geschrien. Ihr sei es schwindlig gewesen. Sie sei ein paar Sekunden bewusstlos gewesen und habe blaue Flecken am Körper, nicht aber im Gesicht, davongetragen. Geschlagen habe er mit der flachen Hand, der Faust sowie der Spitze des Fusses. Sie sei nicht zum Arzt gegangen, habe aber Schmerztabletten genommen und sei eine Woche nicht nach draussen gegangen, da sie «innerlich fast tot» gewesen sei. Auf Nachfrage zur Bewusstlosigkeit führte sie aus, dass sie es nicht beschreiben könne, sie noch nie so fest geschlagen worden sei und den «[letzten] Ort» gesehen habe (vgl. zum Ganzen: UA act. 721 f.). In der zweiten Einvernahme nur gerade eine Woche später hat A.___