3.3.2. Zum angeklagten Schlagen von sowie Eintreten auf A._____ im Sommer 2020 ergibt sich Folgendes: A._____ hat anlässlich der ersten Einvernahme ausgesagt, der Beschuldigte habe sie im Rahmen einer Auseinandersetzung wegen Fr. 50.00, die aus seinem Portemonnaie genommen worden seien, wohl im Mai 2020, sehr fest geschlagen und sie sei dann auf den Boden gefallen. -9-