_ geworfen. Überdies habe er am 15. September 2021 A._____ so stark an die Brust gefasst, dass sie zwei blaue Flecken davon getragen habe. Zudem habe er am 9. Oktober 2022 A._____ im Rahmen -7- einer verbalen Auseinandersetzung um den Sohn C._____ auf den Hinterkopf geschlagen, worauf sie zu Boden gegangen sei, er ein weiteres Mal auf sie eingeschlagen, auf sie mit dem Fuss gegen ihr Bein eingetreten, sie bespuckt und sie einen grossflächigen Bluterguss am rechten Bein erlitten habe.