Sie ging im Wesentlichen davon aus, der Beschuldigte habe A._____ im Sommer 2020 nach einem Streit um Fr. 50.00 mit der flachen Hand sowie der Faust gegen den Kopf geschlagen. Sie sei zu Boden gefallen und er habe mit der Spitze seines Schuhes auf sie eingetreten. Sie habe blaue Flecken erlitten, Schwindelgefühle gehabt und sei ein paar Sekunden bewusstlos gewesen. Weiter sei der Beschuldigte zwischen Sommer 2020 und 8. Oktober 2022 mindestens einmal im Monat gleich vorgegangen und A._____ habe Schmerzen und/oder Hämatome erlitten. Er habe regelmässig Gegenstände wie Kerzenständer, Wasserflaschen oder Früchte nach A._____ geworfen.