3.4. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 20. März 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung. 3.5. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 8. April 2024 beantragte die Privatklägerin A._____ die Abweisung der Berufung. 3.6. Die Berufungsverhandlung fand am 14. Juni 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: