3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 6. Dezember 2023 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch von Schuld und Strafe. 3.2. Mit Anschlussberufung vom 8. Januar 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft, einen zusätzlichen Schuldspruch wegen mehrfacher Beschimpfung, eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 6 Jahre sowie – als Gesamtstrafe mit den beiden Widerrufsstrafen – eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen. 3.3. Der Beschuldigte reichte am 28. Februar 2024 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. -3-