Nötigung, der mehrfachen Drohung, der Nötigung, der mehrfachen, teilweise versuchten einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Tätlichkeiten und der Urkundenfälschung schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 5 ½ Jahren sowie einer Busse von Fr. 1'300.00, widerrief die mit Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 14. März 2019 für die Geldstrafe von 120 Tagessätzen sowie des Untersuchungsamts Altstätten vom 29. September 2022 für 30 Tagessätze je bedingt gewährten Vollzugs und verwies ihn unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) für 15 Jahre des Landes. Weiter entschied es über die beschlagnahmten Gegenstände sowie die Zivilklage.