2. Das Bezirksgericht Aarau stellte mit Urteil vom 27. September 2023 das Verfahren hinsichtlich der Vorwürfe der mehrfachen Vergewaltigung sowie der mehrfachen sexuellen Nötigung je für die Zeit vom 1. April 2008 bis 26. September 2008 sowie der mehrfachen Tätlichkeiten für die Zeit von Mai 2020 bis 26. September 2020 je infolge Verjährung, hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen einfachen Körperverletzung infolge örtlicher Unzuständigkeit (Anklageziffer 2 Abs. 6) sowie hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen Beschimpfung mangels Strafantrags ein und sprach den Beschuldigten der mehrfachen Vergewaltigung, der mehrfachen sexuellen