2.4.6. An einer weiteren Stelle soll sich ergeben, dass C._____ aus Rache sowie Hass gehandelt habe. Sie schreibt zwar dem Gesuchsteller, dass sie ihn hasse. Was davor geschrieben wurde, ist allerdings nicht ersichtlich. Wie sich aus den elektronischen Mitteilungen danach ergibt, hat sie offenbar Kontakt mit dem Gesuchsteller aufgenommen, da sie habe wissen wollen, was mit ihm [seither] passiert sei. Auf die Rückfrage des Gesuchstellers nach dem Grund antwortet sie mit «[u]s rache». Mithin handelt es sich um -6-