2.4.5. Der Gesuchsteller stellt auch mehrere Vermutungen auf (u.a. Absprachen zwischen ihn belastenden Frauen, Beeinflussung von C._____ durch den (damaligen) Ehemann). Blosse Hypothesen sind keine revisionsrechtlich relevanten Tatsachen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6F_29/2018 vom 14. Dezember 2018 E. 2.1).