Unabhängig davon ist nicht ersichtlich, inwiefern eine Kontaktaufnahme durch C._____ Rückschlüsse auf die Glaubhaftigkeit von Aussagen zulassen würde, zumal bereits im Urteil des Obergerichts vom 13. September 2016 die Umstände der nicht sogleich erfolgten Anzeige wegen mehrfacher Vergewaltigung – im Übrigen nicht durch sie, sondern durch ihren (damaligen) Ehemann in der Einvernahme vom 20. April 2012 und damit mehr als ein Jahr nach der Tat – ausführlich Thema gewesen ist. Es wurde ein Glaubhaftigkeitsgutachten erstellt und an der Berufungsverhandlung sowohl die Gutachterin als auch C._____ befragt. -5-