Dass eine Änderung des früheren Urteils nicht geradezu als unmöglich oder als ausgeschlossen erscheint, genügt nicht. Die Änderung muss vielmehr sicher, höchstwahrscheinlich oder jedenfalls wahrscheinlich sein (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_593/2023 vom 26. Februar 2024 E. 2.2.1). 2.2. Der Gesuchsteller reicht mehrere Auszüge von elektronischen Mitteilungen u.a. über […] Messenger zwischen C._____ und ihm ein, woraus sich ergeben soll, dass sie falsch ausgesagt habe. Auf diese wird, soweit im Revisionsgesuch darauf Bezug genommen wird, eingegangen.