3. Das Obergericht sprach A._____ mit Urteil SST.2016.36 vom 13. September 2016 zusätzlich vom Vorwurf des versuchten Verbreitens menschlicher Krankheiten zum Nachteil von C._____ frei, während es den Schuldspruch wegen mehrfacher Vergewaltigung zum Nachteil von C._____ bestätigte und die Freiheitsstrafe auf 6 ¾ Jahre reduzierte.