Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Das Obergericht sprach A._____ mit Urteil SST.2014.67 vom 18. Mai 2015 von den Vorwürfen des versuchten Verbreitens menschlicher Krankheiten und der versuchten schweren sowie einfachen Körperverletzung je zum Nachteil von B._____ und der mehrfachen Veruntreuung, der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie des Diebstahls je zum Nachteil von C._____ frei. Es verurteilte ihn wegen mehrfacher Vergewaltigung (zum Nachteil von C._____), Freiheitsberaubung (zum Nachteil von C._____), gewerbsmässigen Betrugs (zum Nachteil von D._____, B._____ und E._____), mehrfachen versuchten Verbreitens menschlicher Krankheiten (zum Nachteil von C._____, D.____