Die gutachterlichen Feststellungen zu vorbestehenden degenerativen Veränderungen am Ellenbogengelenk, welche in Kenntnis der medizinischen Vorakten und der Aussagen der Beteiligten zu den Einwirkungen an diesem Tag auf den Ellenbogen des Privatklägers erstattet wurden, überzeugen. Diesbezüglich kann auch auf die damit übereinstimmende Einschätzung der behandelnden Ärzte des Kantonsspitals P._____ im Bericht vom 14. Dezember 2020 verwiesen werden, die zudem überzeugend darlegten, bei Knorpelschäden (Cubitalarthrose [Degeneration des Ellenbogengelenks]) handle es sich um eine über einen langen Zeitraum entstehende degenerative Veränderung (UA 139).