Sowohl krankhafte, degenerative Prozesse als auch ein Trauma könnten die festgestellten, unspezifischen Befunde erklären. Sollte es sich jedoch um eine rein traumatische Entstehung gehandelt haben, könne der genaue Entstehungszeitpunkt ebenfalls nicht sicher eingegrenzt - 17 - werden. Den Schilderungen der Beteiligten nach ergäben sich bereits am Tag des mutmasslichen Ereignisses zahlreiche mögliche Auslöser. Zudem müsse mangels zeitlicher Zuordenbarkeit der Befunde eine potenzielle Schädigung längere Zeit vor sowie bis zur MRI-Untersuchung einen Monat nach dem gegenständlichen Ereigniszeitpunkt diskutiert werden (UA 181 f.).