4.3.1.8. Am 22. Juni 2021 wurde G._____ als Zeuge befragt, der in der Wohnung gegenüber jener des Privatklägers wohnt (UA 112 Ziff. 9). Zum 12. Mai 2020 führte er aus, dass er Lärm von den lauten Nachbarn gehört habe. Das sei damals normal gewesen, weshalb er nichts gemacht habe. Irgendwann habe er gehört, wie jemand ganz laut «A._____, A._____» gerufen habe. Das habe seine Neugier geweckt und er habe den Fernseher auf stumm geschalten. Er habe die Stimme des Privatklägers gehört, wie er mit jemandem diskutiert habe. Irgendwann sei es lauter geworden und er (G._____) habe hauptsächlich den Privatkläger gehört. Er (G._____) sei aufgestanden und zur Tür gegangen.