Sie seien dann nach unten ins Erdgeschoss gegangen und der Beschuldigte habe der Patrouille Nr. 2 gefunkt. Etwa ein bis zwei Minuten später sei eine Frau aus der linken Wohnung ins Treppenhaus gekommen und habe gefragt, was los sei, ob er (der Privatkläger) wieder spinne (UA 94 Ziff. 10).