Der Privatkläger habe das nicht wahrhaben wollen und begonnen auszurufen. Er habe die Kündigung und weshalb es zu Streitereien gekommen sei, zeigen wollen. Der Beschuldigte habe ihm erklärt, das sei zivilrechtlich und tue hier nichts zur Sache. Der Beschuldigte habe einen Drogenschnelltest machen wollen, woraufhin der Privatkläger völlig ausgerastet sei und gesagt habe, sie sollen aus seiner Wohnung. Sie hätten ihm mitgeteilt, dass sie gehen würden, aber noch die Strafantragsformalitäten erledigt werden müssten. Der Privatkläger habe gesagt, sie sollen gehen. Die Polizei helfe sowieso nur den «Scheiss Negern». Er (Kpl D.__