4.3.1.6. Bei seiner Einvernahme am 11. Mai 2021 bestätigte Kpl D._____, dass er und der Beschuldigte nach der Befragung der Mieter gemeinsam zum Privatkläger raufgegangen seien und dieser sie in die Wohnung gelassen habe. Der Beschuldigte habe dem Privatkläger erklärt, dass das Natel der Frau kaputtgegangen sei, er (der Privatkläger) diese nicht habe ins Haus lassen wollen und es danach gegenseitig zu einem Kampf gekommen sei. Der Privatkläger habe vom Natel nichts wissen wollen und gesagt, er sei angegriffen worden. Er sei das Opfer. Der Beschuldigte habe es ihm nochmals erklärt. Der Privatkläger habe das nicht wahrhaben wollen und begonnen auszurufen.