Anlässlich der gerichtlichen Verhandlung vom 19. September 2022 bestätigte der Privatkläger seine Aussagen vom 11. Mai 2021 (vgl. GA 66 ff.). Der Privatkläger hielt insbesondere daran fest, dass nur ein Polizist bei ihm gewesen sei (GA 66). Ferner führte er insbesondere aus, dass er sich gegenüber dem Polizisten normal (anständig) verhalten habe (GA 72), er den - 11 - Beschuldigten nicht berührt habe (GA 67) und sein Arm (nach der Auseinandersetzung) geschwollen (wie ein Elefant) sowie gerötet (es war blau, gelb, grün und rot) gewesen sei (GA 68 f.).