Dieser habe ihn ins Gesicht geschlagen und gewürgt, aber nie etwas mit seinem Arm gemacht (UA 85 Ziff. 27). Der Privatkläger gab an, er würde sagen, dass der fragliche Polizist blond-braune Haare gehabt habe. Darauf könne er aber nicht wetten. Er habe mit Kpl D._____ wegen des Joints noch nachträglich telefoniert. Während des Vorfalls mit ihm aber nie gesprochen und diesen auch nie gesehen (UA 84 Ziff. 25). Kpl D._____ sei immer unten im ersten Stock gewesen. Dieser könne dazu gar nichts sagen (UA 85 Ziff. 30).