Der Ellenbogen sei blau und dick gewesen (UA 83 Ziff. 15). Auf Nachfrage erklärte der Privatkläger, er sei sich sicher, dass der Beschuldigte ihm die Verletzungen am Ellenbogen zugefügt habe, ihm habe sonst niemand versucht den Arm zu verdrehen. Nur vom Drehen habe dieser aber den Knorpel nicht kaputt gebracht. Es sei von diesem «Presswurf» gewesen. Er (der Privatkläger) wisse nicht genau, wie es passiert sei (UA 84 Ziff. 22). Diese Verletzungen seien unmöglich vom tätlichen Vorgehen des Kollegen des Sohnes der Mieterin. Dieser habe ihn ins Gesicht geschlagen und gewürgt, aber nie etwas mit seinem Arm gemacht (UA 85 Ziff.