ganz laut geschrien, dass der Polizist ihn loslassen und rausgehen solle. Wie von der Tarantel gestochen, sei der Polizist dann aufgestanden und das Treppenhaus hinuntergerannt (UA 81 f. Ziff. 10). Auf Vorhalt, er (der Privatkläger) habe den Beschuldigten ein weiteres Mal angefasst und wegstossen wollen, erklärte der Privatkläger, das stimme nicht (UA 87 Ziff. 37). Der Privatkläger gab weiter an, dass er, nachdem die Polizisten gegangen seien, in die Wohnung seiner Freundin gegangen sei und dann Schmerzen gespürt habe. Diese seien so stark gewesen, dass er nicht habe schlafen können. Der Ellenbogen sei blau und dick gewesen (UA 83 Ziff.