Der Polizist habe ihn an die Wand gedrückt und seinen rechten Arm in den Polizeigriff nehmen wollen. Er (der Privatkläger) habe sich von der Wand abgedreht und sei nun frontal zum Polizisten gestanden, wobei dieser immer noch seinen Arm gehalten habe. Dieser habe ihn (dann) nach hinten in den Wohnungseingang hineingeworfen, er (der Privatkläger) sei auf dem Rücken gelandet und der Polizist habe sich dann wie ein Wrestler auf ihn geworfen. Er (der Privatkläger) habe dann - 10 -